Was ist eine Wohngemeinschaft mit Betreuungsleistungen?
Sie zeichnen sich durch ein Zusammenleben mehrerer auf professionelle Unterstützung und/oder Pflege angewiesener Menschen in einer Wohnung mit gemeinsamem Hausstand aus, in der zugleich Betreuungsleistungen im Sinne des WTG erbracht werden.
Quelle: Allgemeiner Teil, II. Wohn- und Teilhaberecht, 14, LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN, Drucksache 16/3388
A
Alltag
Im Vordergrund steht die Organisation des Alltags, der an einem Ablauf im eigenen Haushalt orientiert ist. Dazu gehören die Mitarbeit der demenzkranken Mieter bei allen anfallenden Verrichtungen (Essen zubereiten, Wäscheversorgung, Blumenpflege, Haustierversorgung usw.). Entscheidend dabei ist das Nutzen der immer vorhandenen (Rest-) Kompetenzen der demenziell Erkrankten. Es ist fast immer möglich, auch einen mittelschwer demenz- kranken Menschen zum eigenständigen Belegen seines Brotes anzuleiten, ein Bügeleisen zu führen oder auch kleine Näharbeiten zu machen. Das Ergebnis ist dabei zweitrangig, denn hierbei gilt vor allem, dass der Weg das Ziel ist.
Quelle: Ambulant betreute Wohn- gemeinschaften
für demenziell erkrankte Menschen (bmfsj.de).
H
Hausrecht
Das Hausrecht wird von den Mietern ausgeübt. Der Pflegediestleister ist Gast in der Wohngemeinschaft.
M
Mieterversammlung
Die Mieter, deren Angehörige und oder Betreuer treffen sich regelmäßig und bei Bedarf zur Mieterversammlung. Der Dienstleister nimmt auf Wunsch der Bewohner an den Versammlungen teil.
Mietvertrag
Die Mieter schließen jeweils einen eigenen Mietvertrag mit dem Eigentümer des Gebäudes ab. Gemietet wird ein eigenes Zimmer mit den gemeinsam genutzten Allgemeinflächen.
N
Nebenkosten
Die Nebenkosten werden monatlich pauschal gezahlt. Eine Abrechnung der Nebenkosten erfolgt für das abgelaufene Kalenderjahr.
P
Privatsphäre
Jeder Mieter hat sein Einzelzimmer zur privaten Nutzung. Die Möblierung erfolgt mit eigenen Möbeln ganz nach Wunsch des Mieters.
T
Tagesablauf
Der Tagesablauf richtet sich nach den Gewohnheiten und dem Rhythmus der Mieter, die immer an den alltäglichen Verrichtungen beteiligt sind.
V
Verträge
Die Mieter schließen drei Verträge ab:
1) Mietvertrag für die Wohnung
2) Betreuungsvertrag
3) Pflegevertrag
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